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Spezialist in Gemüse- und Salatverarbeitung, Tiefkühlung und Gemüsetrocknung

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Industrielle Schneidelösungen für Nahrungsmittel

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der Spezialist für Zwiebelschälen und Kartoffelschälen

Foodeq

Vibrationstechnik & Nahrungsmittel Verarbeitingsmaschinen von Weltklasse

ICS Spiral Froster

Spiral- und Tunnelfroster für die Lebensmittellindustrie

Tre-f Foodmachines BV
Spoorstraat 21
7051 CG Varsseveld
die Niederlande

Telefon

+31 315 243731

E-Mail

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Internet

www.tre-f.com

Geschäftsführer

Bernd Vonhof

Handelskammer

KvK Arnhem 09210005

MwSt. Id

NL821582203B01

Haftungshinweis

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt dieser verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Für alle - auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen (nachfolgend nur als Lieferungen bezeichnet) gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zustimmen.

1. Angebote

1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Insbesondere sind unsere Mitarbeiter verpflichtet, mündliche Nebenabreden oder Zusagen schriftlich zu bestätigen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zu unserem Nachteil ändern.
1.2 Die zum Angebot gehörigen Abbildungen, Zeichnungen, Farb-, Gewichts- und Maßangaben stellen nur Annäherungswerte dar, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2. Preis

2.1 Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
2.2 Bei Lieferfristen von mehr als 2 Monaten sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen oder herabzusetzen, soweit nach Vertragsschluß erhebliche Änderungen der Lohn-, Gehalts-, Material- oder Rohstoffkosten eingetreten sind und wir diese Erhöhung nicht zu vertreten haben.

3. Zahlung

3.1 Zahlungen sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten. Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei unserer Bank frei darüber verfügen können. Schecks und Wechsel nehmen wir nur zahlungshalber an; Bankspesen trägt der Kunde. Sie sind sofort fällig.
3.2 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens aber 10 %.
3.3 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Gefahrübergang und Teillieferung

4.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware an das Transportunternehmen übergeben oder, falls sich der Versand ohne unser Verschulden verzögert, dem Kunden die Versandbereitschaft gemeldet haben, und zwar auch dann, wenn wir noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung auch durch eigene Transportpersonen übernommen haben.
4.2 Teillieferungen sind in angemessenem Umfang zulässig.

5. Lieferzeit

5.1 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung und technischen Fragen sowie Erhalt einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Fristablauf das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist, wenn sich der Versand ohne unser Verschulden verzögert.
5.2 Änderungswünsche des Kunden verlängern die Lieferfrist bis wir ihre Machbarkeit geprüft haben und um den Zeitraum, der für die Umsetzung der neuen Vorgaben in die Produktion notwendig ist. Wird durch den Änderungswunsch eine laufende Produktion unterbrochen, können wir andere Aufträge vorziehen und abschließen. Wir sind nicht verpflichtet, während der Verzögerung Produktionskapazitäten freizuhalten.
5.3 Bei Lieferverzug wird unsere Haftung im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf eine Entschädigungspauschale von 0,5 % pro vollendeter Woche, max. 2 % des verspätet gelieferten Auftragswertes begrenzt. Der Schadensersatzanspruch statt der Leistung gemäß Ziff. 11.1 wird dadurch nicht berührt. Der Kunde informiert uns spätestens bei Vertragsschluß über Vertragsstrafen, die gegenüber seinen Abnehmern gelten.
5.4 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so berechnen wir bei Lagerung in unserem Werk monatlich mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages der gelagerten Lieferung.

6. Selbstbelieferungsvorbehalt

Unsere Lieferung steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, sofern wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, das von unserem Zulieferer nicht erfüllt wird und wir die Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben.

7. Höhere Gewalt

7.1 Unvorhergesehene, unvermeidbare und nicht von uns zu vertretende Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Streiks und Aussperrungen, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie und Rohstoffen, Maßnahmen von Behörden, sowie Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Genehmigungen, insb. Import- und Exportlizenzen) verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Störung und ihrer Auswirkungen. Dies gilt auch, wenn die Hindernisse bei unseren Vorlieferanten oder während eines bestehenden Verzuges eintreten.
7.2 Ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind in den in Ziffer 7.1 genannten Fällen ausgeschlossen.

8. Verpackung

Transportverpackungen nehmen wir an unserem Geschäftssitz innerhalb der üblichen Geschäftszeiten zurück. Der Kunde trägt die Kosten der Entsorgung. Die Verpackung muß sauber, frei von Fremdstoffen und nach Sorten sortiert zurückgegeben werden.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen und unwiderruflicher Gutschrift angenommener Schecks und Wechsel aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Besteht ein Kontokorrentverhältnis, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf den anerkannten Saldo.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und instand zu halten; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Versicherungspolice sowie der Nachweis der Bezahlung der Prämien sind uns auf Verlangen vorzulegen. Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis tritt er bereits jetzt an uns ab.
9.3 Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen, ohne uns zu verpflichten. Bei Vermischung und Verbindung mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien.
9.4 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in voller Höhe im voraus ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder Weiterverwendung im Auftrag eines Kunden gegen diesen oder Dritte erwachsen.
9.5 Der Kunde ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt.
9.6 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach, können wir die Befugnis zur Weiterveräußerung und –verwendung widerrufen und verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt, und seinen Schuldnern die Abtretung mitteilt. In der Rücknahme von Vorbehaltswaren liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Erklären wir den Rücktritt, sind wir zur freihändigen Verwertung berechtigt.
9.7 Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch die Abwehr eines Zugriffs entstehen, übernimmt der Kunde, sofern sie nicht beim Dritten beigetrieben werden können.
9.8 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden insoweit unsere Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

10. Haftung und Mängel

10.1 Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln spätestens 3 Tage nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Werden diese Fristen überschritten, erlöschen alle Ansprüche und Rechte aus der Mängelhaftung. Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung, soweit wir unsere Pflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder den Mangel arglistig verschwiegen haben.
10.2 Die Verletzung von Rechten Dritter stellt nur dann einen Mangel dar, wenn diese Schutzrechte in der Bundesrepublik Deutschland bestehen.
10.3 Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl Ersatz liefern oder die Ware nachbessern. Sollte eine Ersatzlieferung ebenfalls Fehler aufweisen oder die Nachbesserung erfolglos sein, unberechtigt verweigert oder verzögert werden, kann der Kunde nach dem fruchtlosen Ablauf einer angemessenen Nachfrist eine Herabsetzung des Preises verlangen oder – bei nicht unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten und nach Maßgabe der Ziff. 11.1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Kosten der Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht wurde, werden nicht übernommen.
10.4 Soweit der Mangel durch ein wesentliches Fremderzeugnis entstanden ist, sind wir berechtigt, unsere Haftung zunächst auf die Abtretung der Mängelhaftungsansprüche und –rechte zu beschränken, die uns gegen den Lieferanten der Fremderzeugnisse zustehen, es sei denn, dass die Befriedigung aus dem abgetretenen Anspruch oder Recht fehlschlägt oder aus sonstigen Gründen nicht durchgesetzt werden kann. In diesem Fall stehen dem Kunden wieder die Rechte aus Ziffer 10.3 zu.

11. Allgemeine Haftung

11.1 Schadensersatzansprüche - gleich welcher Art – gegen uns sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Schäden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Dieser Haftungsausschluß gilt weder bei Körperschäden, noch bei der Übernahme einer vertraglichen Garantie, noch bei einer Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen, welche die Erfüllung des Vertragszwecks gefährden. Dabei ist unsere Haftung jedoch auf den Umfang der Garantie bzw. bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
11.2 Mit Ausnahme der Ansprüche aus der Mängelhaftung, nach dem Produkthaftungsgesetz und für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verjähren Schadensersatzansprüche ein Jahr, nachdem der Kunde Kenntnis vom Schaden und seiner Ersatzpflicht erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

12.1 Erfüllungsort ist für alle Leistungen aus den Lieferverträgen unser Geschäftssitz.
12.2 Für alle Streitigkeiten aus dem Liefervertrag ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Geschäftssitz des Kunden zu klagen.
12.3 Es gilt das Niederländische Recht.

Urheberrecht

Alle Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken) auf der Website der Tre-F Foodmachines BV unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Die Inhalte sind nur für den bestimmungsgemäßen Abruf im Internet frei nutzbar und dürfen außerhalb der Grenzen des Urheberrechts nicht ohne schriftliche Genehmigung der Tre-F Foodmachines BV in irgendeiner Form vervielfältigt, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden.

Gewährleistung

Alle Angaben dieses Internetangebotes wurden sorgfältig geprüft. Eine Garantie für Vollständigkeit, Richtigkeit und letzte Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden. Die Tre-F Foodmachines BV stellt diese Informationen ohne jegliche Zusicherung oder Gewährleistung zur Verfügung. Die Tre-F Foodmachines BV schließt jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Website entstehen aus.

Planen, Projektieren, Visualisieren

Komplexe Zwiebelschälanlagen, komplette Kartoffelschällinien, kombinierte Wasch- und Zentrifugieranlagen, verstehen und in praktikabele Lösungen übergeben - das ist unsere Kernkompetenz. Dabei stimmen Kapazitäten von Produkt, aber auch Lieferzeit, Qualität und Zeitpunkt - worauf Sie sich verlassen können!

Wir setzen in der Konstruktion und Umsetzung auf Dreierlei: Modernste Technologie, erstklassige Bauteile und professionelles Know-how:
Trotzdem ist eine intensive Qualitätskontrolle vor der Auslieferung selbstverständlich. So sichern wir eine lange Lebensdauer und die extreme Wartungsfreundlichkeit unserer Anlagen.

Ihre Wünsche und unsere Lösungsansätze greifen ineinander – die gute Zusammenarbeit mit Ihnen ist uns besonders wichtig. Schon immer sind wir für unsere Kunden auch und gerade „Problemlöser“ gewesen. Bei dem  Schritt für Schritt vorgehen, erreichen wir gemeinsam das Ziel.

Die Praxis entscheidet

Wie immer gilt: Die Praxis entscheidet. Ein Auftrag wird in enger Zusammenarbeit mit Ihnen beschrieben und bewertet, dimensioniert, planerisch gelöst und dreidimensional am CAD-System konstruiert und umgesetzt. Im Vordergrund steht dabei immer der Bezug zum fertigen Produkt.
Die Übergabe an die Produktion erfolgt dank moderner Steuerungssysteme ohne Reibungsverluste. So erreichen wir hervorragende Ergebnisse in kürzester Zeit.

Beratung Aufmaß

In intensivem Austausch mit Ihnen stellen wir den Bedarf fest und dimensionieren das Projekt.

Lösungsvorschlag

Wir präsentieren einen konkreten Lösungsvorschlag, der sich ohne Abstriche in die Tat umsetzen lässt.

Linienkonzepte

Zur Herstellung von frische Pommes Frites, Bratkartoffeln, frische Gemüsemischungen  und vielem mehr bieten wir komplette Liniensysteme an. Sie vereinen alle Arbeitsschritte zu einem Konzept – vom Waschen über Schälen, Rütteln,  Schneiden, Sortieren, bis hin zum Wiegen und Verpacken. Abhängig vom Bereich können mehrere Diziplinen hinzugefügt werden.
Tre-F steht in engem Kontakt zu seinen Lieferanten. Ausschließlich Klasse 1 Maschinen finden ihren Weg zu Tre-F und Ihr Kunden. Darüber hinaus kontrolliert Tre-F auch ständig die Qualität der Maschinen im Anbau bei der Lieferant.

Endmontage

Im Zusammenbau fügt sich alles zu einem großen Ganzen zusammen. Vor der Auslieferung findet ein Probelauf statt. Hierzu werden Sie natürlich eingeladen. Auch wenn es sich um Einzelmaschinen handelt sind sie herzlich eingeladen zur Überprüfung Ihre Maschine.

Auslieferung

Termingerecht und gut vorbereitet trifft Ihre Anlage oder Maschine ein. Konkrete Zeitplanung schafft Sicherheit.

Inbetriebnahme

Die Montage und Inbetriebnahme durch unser Personal erfolgt mit höchster Sorgfalt und Konzentration.

Service

Sowohl in der Planung wie im After-Sales-Service legen wir großen Wert auf den Dialog mit unseren Kunden. Wir möchten erfahren, ob Sie mit unseren Maschinen zufrieden sind und was wir verbessern können. Persönlicher Kontakt ist hierbei sehr wichtig. Ihr Ansprechpartner bei entweder Tre-F foodmachines oder bei dem Lieferant direkt ist immer für Sie erreichbar. Unser Kundendienst reagiert ohne Zeitverzögerung - sofort nach Ihrer Meldung. Aber wahrscheinlich bekommen Sie ihn sowieso nur selten zu Gesicht: Zur Montage, Inbetriebnahme und Schulung bei Lieferung sowie zu den verabredeten Wartungsterminen.

Unsere Partner

RUFEN SIE UNS AN!
+31 (0)6 2044 4249

Über Tre-F Foodmachines BV

Wer wir sind

Die Firma TRE-F BV  ist  eine Handelsvertretung für weltweit führenden Lieferanten für die Convenience- Feinkost- und Lebensmittelindustrie. Unsere Stärken liegen im Bereich Gemüse,Obst und Salatverarbeitung. Kartoffelschällinien und Zwiebelschälanlagen. Wir liefern komplette Anlagen zum schälen, schneiden waschen zentrifugieren und trocknen von fast alle Gemüse und Obst varianten. Wir verkaufen "Food Machines" und "Knowhow".

Was wir machen

Wir beraten und verkaufen komplette Verarbeitungslinien, Einzelmaschinen, Sondermaschinen zum Schälen Vorbereiten, Schneiden, Waschen, Trocknen, und Verpacken von Nahrungsmitteln. Unsere Qualität und Beratungskompetenz wird in der ganzen Welt geschätzt. spezialist sind wir im Kartoffel, Zwiebel und Gemüsebereich.

Was wir können

Wir informieren Sie über unsere Maschinen und Anlagen für die industrielle Verarbeitung von Nahrungsmitteln. Bei uns finden Sie für Ihre Produkte, die Sie verarbeiten, die passende Verarbeitungslinie. Wir bieten Ihnen die aktuellen Informationen aus der Nahrungsmitteltechnik.

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